Musterhandreichung Corona

Stand: 14.05.2020

 

Inhalt

  1. Allgemeines
  2. Persönliche Hygiene
  3. Raumhygiene: Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Besprechungsräume und Flure
  4. Hygiene im Sanitärbereich
  5. Hygiene bei Veranstaltungen
  6. Wegeführung
  7. Meldepflicht
  8. Psychohygiene

 

  1.  Allgemeines

 

Die vorliegende Musterhandreichung „Corona“ dient als Grundlage für einen individuellen, auf die Einrichtungen bezogenen Hygieneplan.

Der Hygieneplan gilt ergänzend zu unserer Hausordnung und wird von den Leiter*innen der Angebote nach Kenntnisnahme unterzeichnet.

Diese Richtlinien gelten entsprechend auch in den Außenbereichen des Hauses.

 

Um für die Umsetzung zu sorgen wird ein/eine Hygienebeauftragte/r benannt.

 

Alle Mitarbeitenden und Besucher*innen der Häuser halten sich an die Vorgaben der Gesundheitsbehörden bzw. die des Robert-Koch-Instituts (RKI).

 

Konferenzen und Versammlungen sollten vor Ort auf das notwendige Maß begrenzt sein.

 

2.  Persönliche Hygiene

 

  • Wichtigste Maßnahmen: Abstand halten (mindestens 1,50 m).
  • Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung (z.B. Fieber, Gliederschmerzen, trockener Husten, Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen) zu Hause bleiben.
  • Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, können auf eigene Verantwortung an Angeboten teilnehmen.
  • Beobachtung des Gesundheitszustandes der Besucherinnen und Besucher sowie des Personals, um rechtzeitig Krankheitssymptome zu bemerken.
  • keine persönlichen Berührungen.
  • Nicht mit den Händen ins Gesicht fassen.
  • Händedesinfektion,  wenn Händewaschen nicht möglich – Desinfektionsmittel werden im Haus vorgehalten.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken, Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand anfassen
  • Husten und Niesen in die Armbeuge 
  • Alle Gäste sind verpflichtet, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Erst wenn die zugewiesenen Sitzplätze am Tisch eingenommen wurden oder der Platz im Seminarraum eingenommen wurde, kann der Mund-Nasen-Schutz für die Dauer des Sitzens abgelegt werden.
  • Besondere Schutzmaßnahmen für Erste Hilfe: Schutzmasken, Einmalhandschuhe, Schutzbrille griffbereit vorhalten.

 

 

3.  Raumhygiene

 

(Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Besprechungsräume, Flure)

 

Der Abstand von mindestens 1,50 Metern muss auch hier eingehalten werden:

 

  • Tische in Räumen entsprechend weit auseinanderstellen. Durchgänge beachten.
  • Gruppenangebote sind nur bei Einhaltung der Abstandsregelungen möglich. (Bei welchen Angeboten wie viele Menschen teilnehmen dürfen regelt die Verordnung bzw. weiterführende Handreichungen)
  • Regelmäßiges und richtiges Lüften. Mehrmals täglich, mindestens stündlich. Nach jedem Angebot.
  • Reinigungsplan erstellen: angemessene Reinigung ist ausreichend.

Bei Flächendesinfektion keine Sprüh- sondern Wischdesinfektion. Gründlich zu reinigen:

  • Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe)
  • Treppen- und Handläufe
  • Lichtschalter
  • Tische
  • Computermäuse, Tastaturen, Telefone, Kopierer
  • Gemeinsam benutzte Gegenstände (z.B. Spielzeug, Kaffeemaschinen usw.)
  • Nicht erlaubt: Singen, Sportangebote, Kochen, Sprechangebote, die Nähe erfordern.
  • Offener Treff/Gastronomischer Bereich:
  • Nutzung nur mit Anmeldung möglich
  • Platz wird zugewiesen
  • Keine Selbstbedienung
  • Unbedingt § 2 der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP vom 8.05.2020 beachten.

 

4. Hygiene im Sanitärbereich

 

  • In allen Sanitärräumen stehen Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereit und werden regelmäßig aufgefüllt.
  • Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden täglich gereinigt. Ein Aushang der Reinigungszyklen mit Unterschrift der Reinigungskraft ist erforderlich. Gilt auf jeden Fall für den gastronomischen Bereich.
  • Zugang zu den Toiletten regeln, um den Abstand einzuhalten.
  • Wickelauflagen sofort nach Nutzung desinfizieren.

 

 

5. Hygiene bei Veranstaltungen

 

Veranstaltungen gegebenenfalls zeitversetzt stattfinden lassen. Zutrittsregelungen erstellen, um Ansammlungen vor dem Haus zu vermeiden.

In den Pausen auf Vermeidung der Durchmischung von Gruppen achten.

 

 

6. Wegeführung

 

Es gibt ein Wegekonzept, das den örtlichen Gegebenheiten angepasst ist. Ein kontrollierter Eingang muss gewährleistet sein (evtl. Einbahnregelungen).

 

7. Meldepflicht

Bei Verdacht oder Auftreten von Covid-19-Fällen im Haus ist dies umgehend dem Gesundheitsamt zu melden.

Es werden Teilnehmerlisten geführt, um die Infektionsketten nachvollziehen zu können. Dies werden einen Monat aufbewahrt, danach sind die Daten unverzüglich irreversibel zu löschen.

 

8. Psychohygiene

Psychische Belastungen aller Mitarbeitenden aufgrund der besonderen Situation sollten minimiert werden:

  • Offene Kommunikation.
  • Regelmäßige, bedarfsorientierte Information und Beratung.